Danapfel Orbit

Angaben nach dem Digital Services Act

Stand: 22.08.2026

Danapfel Orbit ist ein Vermittlungsdienst nach Artikel 3 Buchstabe g Ziffer iii der Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Digital Services Act) — ein Hostingdienst, der darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in dessen Auftrag zu speichern. Auf dieser Seite steht, was diese Verordnung uns abverlangt: wie Sie uns erreichen, was bei uns nicht gespeichert werden darf, wie Sie Inhalte melden und wie wir darüber entscheiden.

Diese Angaben sind Bestandteil unserer Nutzungsbedingungen. Sie gelten für jede Person, die Orbit nutzt, und für jede Person, die uns etwas melden möchte — auch ohne Konto.

1. Wie Orbit zurzeit betrieben wird

Wir sagen das an dieser Stelle, weil es für die Einordnung wichtig ist und weil es sich ändern wird: Orbit hat keine offene Registrierung. Konten werden persönlich vergeben; man kann sich hier nicht selbst anmelden. Im kostenlosen Konto lassen sich keine öffentlichen Freigabelinks erzeugen — das ist keine Zusage, sondern der heutige technische Zustand.

Damit das nachprüfbar bleibt, der genaue Mechanismus: Die Schnittstelle kennt zwar einen Aufruf zum Anlegen eines Kontos, aber eine Anmeldung wird abgelehnt, solange die E-Mail-Adresse nicht bestätigt ist — und Orbit versendet keine E-Mails, es gibt im Programm keinen Weg dafür. Ein selbst angelegtes Konto bleibt deshalb unbestätigt und damit unbenutzbar. Nutzbar wird ein Konto erst, wenn der Betreiber es von Hand freischaltet. Das ist der Grund für den Satz oben, und es ist zugleich seine Grenze: Er beschreibt keinen Zugangsschutz, der eigens dafür gebaut wurde.

An unseren Pflichten aus der Verordnung ändert das nichts. Sie hängen daran, dass wir Inhalte für andere speichern, nicht daran, wie viele Menschen das tun oder ob dafür gezahlt wird. Deshalb steht diese Seite hier, bevor der erste Mensch eine Datei ablegt, und nicht erst danach.

2. Anbieter

Michael Danapfel
Danapfel Digital
Ahauser Damm 19
48619 Heek
Deutschland

Danapfel Orbit wird von einem Einzelunternehmen mit Niederlassung in Deutschland betrieben. Ein gesetzlicher Vertreter nach Artikel 13 der Verordnung ist deshalb nicht zu benennen. Vollständige Pflichtangaben stehen im Impressum.

3. Kontaktstelle für Nutzerinnen und NutzerArtikel 12 der Verordnung

Für alle Anliegen, die diese Verordnung betreffen:

E-Mail: dsa@danapfel-digital.de
Post: Danapfel Digital, Stichwort DSA, Ahauser Damm 19, 48619 Heek
Telefon: +49 157 57126123

Sie entscheiden, welchen dieser Wege Sie nehmen. Ihre Nachricht wird von einem Menschen gelesen und beantwortet. Wir setzen für diese Kontaktstelle keine automatisierten Systeme und keinen Chatbot ein; Sie sind nicht gezwungen, mit einer Maschine zu sprechen, um uns zu erreichen.

Hinter jeder Antwort steht dieselbe eine Person, die Orbit auch betreibt. Wir sagen keine Bearbeitungsdauer zu, die wir nicht halten könnten. Meldungen nach Abschnitt 6 behandeln wir vorrangig.

Sprachen: Deutsch und Englisch.

4. Kontaktstelle für BehördenArtikel 11 der Verordnung

Für Behörden der Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und das Europäische Gremium für digitale Dienste:

E-Mail: dsa-behoerden@danapfel-digital.de
Post: Danapfel Digital, Stichwort DSA-Behörden, Ahauser Damm 19, 48619 Heek

Sprachen: Deutsch und Englisch.

Für uns zuständig ist die Koordinierungsstelle für digitale Dienste bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn.

5. Was bei uns nicht gespeichert oder geteilt werden darfArtikel 14 Absatz 1 der Verordnung

Untersagt ist es insbesondere,

Wie wir das prüfen

Wir durchsuchen Ihre Dateien nicht. Es gibt keine allgemeine Überwachung und keine anlasslose Kontrolle von Inhalten.

Automatisiert geprüft wird ausschließlich auf Schadsoftware. Findet diese Prüfung etwas, wird die betroffene Datei in Quarantäne verschoben und ist weder abrufbar noch teilbar; wir unterrichten die betroffene Person darüber. Ein Mensch sieht dabei keine Inhalte. Diese Prüfung ist eine technische Sicherheitsmaßnahme und keine inhaltliche Kontrolle.

Über alles Weitere entscheidet ein Mensch, nämlich der Anbieter persönlich. Wir setzen keine automatisierte Inhaltserkennung und keine algorithmische Entscheidungsfindung ein.

Wir wenden diese Regeln sorgfältig, objektiv, verhältnismäßig und ohne Willkür an und berücksichtigen dabei die Rechte und berechtigten Interessen aller Beteiligten, insbesondere die Meinungs- und Informationsfreiheit.

Ändern wir diese Regeln wesentlich, informieren wir die Nutzerinnen und Nutzer vorher darüber.

6. Rechtswidrige Inhalte meldenArtikel 16 der Verordnung

Jede Person kann uns Inhalte melden, die sie für rechtswidrig hält — auch ohne Konto bei uns. Schreiben Sie dazu an:

dsa@danapfel-digital.de
Stichwort in der Betreffzeile: Meldung

Sie können eine Meldung vollständig auf elektronischem Weg abgeben; ein Formular, ein Konto oder ein Postweg ist dafür nicht nötig. Damit wir eine Meldung bearbeiten können, brauchen wir vier Angaben:

  1. eine Begründung, warum Sie den Inhalt für rechtswidrig halten,
  2. die vollständige Adresse des Inhalts. Bei uns sieht sie so aus: https://cloud.danapfel-digital.de/s/#… Der Teil hinter dem Doppelkreuz gehört unbedingt dazu. Ohne ihn können wir nichts finden, denn der Teil davor ist bei jeder Freigabe derselbe. Dieser hintere Teil ist zugleich der Schlüssel zum Inhalt: Wir behandeln ihn vertraulich, halten ihn in unserem Vorgang nur als Prüfsumme fest und löschen die Nachricht mit dem Schlüssel, sobald der Vorgang abgeschlossen ist. Haben Sie die Adresse nicht, nennen Sie uns alles, was uns das Auffinden ermöglicht,
  3. Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse. Das gilt nicht für Meldungen zu Straftaten nach den Artikeln 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU — also zu Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Solche Meldungen nehmen wir auch anonym entgegen,
  4. Ihre Erklärung, dass Sie in gutem Glauben davon überzeugt sind, dass Ihre Angaben und Anführungen richtig und vollständig sind.

Fehlt eine dieser Angaben, fragen wir nach, statt die Meldung liegen zu lassen.

So gehen wir vor

7. Wenn wir etwas entfernen oder sperrenArtikel 17 der Verordnung

Entfernen wir einen Inhalt, sperren wir den Zugang dazu, schalten wir einen Freigabelink ab oder beschränken oder schließen wir ein Konto, dann begründen wir das gegenüber der betroffenen Person — spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die Maßnahme wirkt.

Unsere Begründung nennt:

Sie können sich formlos an unsere Kontaktstelle nach Abschnitt 3 wenden. Wir prüfen die Sache dann erneut und antworten Ihnen. Unabhängig davon steht Ihnen der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten offen.

Ein internes Beschwerdemanagementsystem nach Artikel 20 der Verordnung und eine außergerichtliche Streitbeilegung nach Artikel 21 halten wir nicht vor. Danapfel Digital ist ein Kleinstunternehmen; diese Pflichten treffen uns nach Artikel 19 der Verordnung nicht. Wir schreiben das hierhin, statt es zu verschweigen — Sie sollen wissen, welcher Weg Ihnen offensteht und welcher nicht.

Eine Begründung schulden wir nicht, soweit uns die einschlägigen elektronischen Kontaktangaben nicht bekannt sind, und nicht, wenn es sich um irreführenden, umfangreichen kommerziellen Inhalt handelt. Bei einem Konto bei uns sind uns Kontaktangaben immer bekannt. Für Maßnahmen aufgrund einer behördlichen Anordnung nach Artikel 9 der Verordnung gilt statt dieses Abschnitts der nächste.

8. Verdacht auf Straftaten gegen Leben oder SicherheitArtikel 18 der Verordnung

Erhalten wir Kenntnis von Informationen, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat begangen wurde, begangen wird oder begangen werden könnte, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer oder mehrerer Personen darstellt, unterrichten wir unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungs- oder Justizbehörden und teilen ihnen alle verfügbaren einschlägigen Informationen mit.

9. Anordnungen von BehördenArtikel 9 und 10 der Verordnung

Erhalten wir von einer Justiz- oder Verwaltungsbehörde eine Anordnung, gegen einen rechtswidrigen Inhalt vorzugehen oder Auskunft über eine Nutzerin oder einen Nutzer zu erteilen, setzen wir sie um und unterrichten die anordnende Behörde unverzüglich darüber, was wir veranlasst haben und wann.

Die betroffene Person unterrichten wir spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem wir die Anordnung befolgen, über die Anordnung selbst und über ihre Ausführung. Diese Unterrichtung enthält eine Begründung, die verfügbaren Rechtsbehelfe und — bei Anordnungen nach Artikel 9 — den räumlichen Geltungsbereich der Anordnung.

In diesen Fällen tritt die Unterrichtung an die Stelle der Begründung nach Abschnitt 7; Artikel 17 der Verordnung gilt für Anordnungen nach Artikel 9 ausdrücklich nicht.

10. BerichtspflichtenArtikel 15 der Verordnung

Danapfel Digital ist ein Kleinstunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission. Die Pflicht, einen Transparenzbericht nach Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung zu veröffentlichen, besteht deshalb nach Artikel 15 Absatz 2 nicht. Entfällt diese Voraussetzung, holen wir den Bericht nach; die dafür nötigen Angaben halten wir schon heute fest.

11. Fassung dieser Angaben

Diese Seite gilt in der Fassung vom oben genannten Stand. Eine maschinenlesbare Fassung desselben Textes steht unter /dsa.txt bereit.